Zoll Sitterdorf
Zollabfertigung Sitterdorf Drucken E-Mail


Nur für in LSZV stationierte Flugzeuge und Helikopter, übrige nur auf Anfrage +41 (0) 71 422 30 31

Grenzüberschreitende Direktflüge nach/von Sitterdorf sind für nicht visumspflichtige Personen ohne zollpflichtige Waren möglich. 

  1. Frühestens 24 Std., jedoch spätestens 1 1/4 Std. vor dem geplanten Start in Sitterdorf, bzw. 2 1/4 Std. vor der geplanten Landung in Sitterdorf muss der verantwortliche Pilot die „Zollanmeldung“ (Link untenstehend) komplett ausfüllen und an den Flugplatz senden.
  2. In jedem Fall ruft der Pilot nach Erhalt der Bestätigungsmail persönlich unter Telefon +41 (0)71 422 30 31 den Flugplatzchef / FDL auf dem Flugplatz an. Er erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.
  3. Der Flugplatzchef / FDL überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet sie umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter. Erst mit dem OK des Flugplatzchefs / FDL’s und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.
  4. Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizei­ Vorschriften strikte einzuhalten sowie Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Den Anordnungen der Flugplatz-, Zoll- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  5. Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein vorzeitiger Abflug in LSZV ist strikte untersagt. Der verantwortliche Pilot meldet eine grössere Start- bzw. Landeverzögerung (> 30 Min.) oder eine Flugstornierung möglichst frühzeitig dem Flugplatzchef / FDL, welcher die Änderung umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane übermittelt.
  6. Nach der Landung in Sitterdorf lassen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug / Helikopter und begeben sich auf direktem Weg zum „C-Büro“. (Helipiloten ins C-Büro Helihangar) Sie halten sich dort für die Weiterbehandlung durch Flugplatz-, Zoll- oder Polizeiorgane zur Verfügung.
  7. Wie auf den anderen Flugplätzen wird für die Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung eine separate Gebühr im Betrage von CHF 30.-- pro   Ein- oder Abflug je Flugzeug / Helikopter fällig. Diese wird bei festen Kunden (Hangarmieter, Flugschüler und Gastpiloten) automatisch mit der Monats- rechnung eingefordert. Auswärtige Piloten bezahlen die Gebühr vor dem Start oder nach der Landung in bar direkt dem Flugplatzchef / FDL.                    

Kontrollen durch das Zollamt oder Grenzwacht werden mit den erhobenen Gebühren vom Flugplatz bezahlt.

 

 
Online-System für Piloten

Piloten, welche vom online Zollsystem gebrauch machen möchten, können dies über folgenden Link aufrufen: 

 

DEUTSCH FRANZÖSISCH ENGLISCH

 

 

 


 

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